Ehrenkreisvorsitzende
Zum Ehrenkreisvorsitzenden können nur Kreisvorsitzende gewählt werden, die das Amt mindestens drei Jahre ausgeführt haben und sich zudem besonders um die Junge Union Rheingau-Taunus verdient gemacht haben. Sie bleiben auf Lebenszeit beratendes Mitglied im Kreisvorstand der JU Rheingau-Taunus und stehen nachfolgenden JU-Generationen mit Rat und Tat zur Seite.