Die Junge Union Rheingau-Taunus übt scharfe Kritik an der jüngsten StVO-Novelle, die seit vergangener Woche in Kraft ist. Die neue Verordnung enthält zahlreiche Verschärfungen.

Bereits seit einigen Jahren setzt sich die Junge Union für sicherheitsrelevante Verbesserungen im Straßenverkehr ein, wie beispielsweise die Einhaltung des Rechtsfahrgebots und die konsequente Bildung der Rettungsgasse. Die Missachtung wird auch mit der neuen StVO schärfer geahndet, was durchaus sinnvoll ist. So lobte auch der Bundesverkehrsminister seine Neuregelungen, durch die „unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ werde.

Allerdings kommen beim genaueren Hinsehen erhebliche Zweifel auf, ob dies das primäre Ziel der Reform sein soll. Tatsächlich stellt ein Großteil der Neuregelungen eine unverhältnismäßige Erhöhung von Bußgeldern für leichte Verstöße dar. So wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h durchweg verdoppelt. Zudem ist ab sofort bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts ein Fahrverbot vorgesehen (vorher 31 km/h bzw. 41 km/h). Es sind insgesamt vor allem die leichten Verstöße, die insbesondere durch Unachtsamkeit passieren können, welche nun deutlich schärfer geahndet werden.

„Davon betroffen sind insbesondere die zahlreichen Berufspendler in unserer Region“, erklärt der JU-Kreisvorsitzende Lukas Brandscheid. Aus der jüngst vom Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung veröffentlichten Analyse der Pendlerströme in der Region geht hervor, dass allein nach Wiesbaden an jedem Werktag knapp 20.000 Pendler aus dem Rheingau-Taunus-Kreis einpendeln. „In einem ländlich geprägten Landkreis wie dem unseren, in dem der ÖPNV weitaus weniger verfügbar ist als in Städten, führt ein Fahrverbot auch schnell zu beruflichen Schwierigkeiten“, so Brandscheid weiter.

„Wem es wirklich um die Sicherheit geht, der muss gezielte Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten und gefährdeten Bereichen, beispielsweise an Schulen und Kindergärten, durchführen. In der Realität scheint es aber häufig schlicht darum zu gehen, die klammen Kassen der öffentlichen Haushalte aufzubessern“, kritisiert Marius Stein, stellvertretender Kreisvorsitzender der Jungen Union.

Darüber hinaus enthält die neue StVO auch in der Praxis kaum umzusetzende Gebote, wie das, Fahrradfahrer innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter und außerorts von 2 Metern überholen zu dürfen. Auf zahlreichen Straßen führt diese Regelung praktisch zu einem Überholverbot mit der Folge, dass entsprechende Verkehrsbehinderungen drohen. Statt die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern, drohen hierdurch neue Gefahren.

Die Junge Union Rheingau-Taunus fordert den Bundesverkehrsminister auf, eine ideologiefreie StVO vorzulegen, die tatsächlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr angelegt ist, und die Neuregelungen, die die Autofahrer, allen voran die Berufspendler, unverhältnismäßig belasten, zurückzunehmen.

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